150 Jahre Feuerwehr Weismain - Datenschutz

Zum 25. Mai 2018 - also kurz vor unserem Fest - greifen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung.

Die neue Rechtslage bringt sehr viel Diskussionsbedarf und Unsicherheit im Bereich der Fotografie und die weitere Nutzung der angefertigten Bilder (z.B. Veröffentlichung auf der Vereinshomepage, Facebook, Twitter, ...)

Logo-DSGVO-1900.jpgDatenschutz-GrundverordnungFakt ist: Ein Bild von einer natürlichen Person stellt personenbezogene Daten dar, die der Einwilligung der abfotografierten Person bedürfen. Das war bisher schon so und wird auch so bleiben.

Bislang konnte man sich, sofern das Bild zur Darstellung eines Ereignisses oder Gegenstands gemacht wurde, auf dem die Person / Personen als "Beiwerk" gewertet werden konnte(n), auf das Kunsturhebergesetz berufen, dass eine Einwilligung nicht zwingend erforderlich machte.

Mit dem 25. Mai 2018 wird das Thema allerdings in einen rechtlich unsicheren Bereich verlagert, da der Gesetzgeber in der neuen DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) keine klare Stellung bezieht.
Natürlich ist das kein Grund, um Panik zu machen. Künftige Gerichtsurteile werden hier Klarheit bringen.

Die Feuerwehr Weismain beruft sich auf folgenden Sachverhalt:

Das Anfertigen von Bildaufnahmen während des Feuerwehrfestes und deren Veröffentlichung basiert auf auf einem berechtigtem Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO.

Erläuterung:

Die Einholung einer rechtssicheren Einwilligung der/des Betroffenen werten wir als sehr aufwändig.
Diese Vorgehensweise ist somit weder angebracht noch notwendig.

Daher wird an beiden Eingängen zum Festplatz ein Hinweisschild angebracht sein, dass auf das Fotografieren während der Veranstaltung und die Möglichkeit, darauf abgebildet zu sein, hinweist.
Personen, die hiermit nicht einverstanden sind, möchten uns das bitte zu Kenntnis geben.