150 Jahre Feuerwehr Weismain - Jugendschutz

Hinweise zum Jugendschutz

Jugendschutz & Jugendschutzgesetz

Der Jugendschutz hat seitens der deutschen Gesetzgebung in den letzten Jahren immer wieder neue Regelungen erforderlich gemacht, die im entsprechenden Gesetz - dem Jugendschutzgesetz - niedergeschrieben sind.

Logo-JuSchG-1900.jpgJugendschutzAls Veranstalter sind wir, die Feuerwehr Weismain während unserer Festtage an dieses Gesetz gebunden. Daher gelten während unserer Festtage folgende Grundregeln:

  • Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
  • Zutritt für Jugendliche über 16 und unter 18 Jahren ohne personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person (Erziehungsbeauftragung: „Muttizettel“) bis maximal 24 Uhr

Weitere Informationen im Internet

Nähere Informationen zum Jugendschutzgesetz sind unter folgenden Adressen veröffentlicht:

- Gesetze im Internet - Jugendschutzgesetz (JuSchG)- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Unser Fest bei Facebook

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