150 Jahre Feuerwehr Weismain - Jugendschutz
Hinweise zum Jugendschutz
Jugendschutz & Jugendschutzgesetz
Der Jugendschutz hat seitens der deutschen Gesetzgebung in den letzten Jahren immer wieder neue Regelungen erforderlich gemacht, die im entsprechenden Gesetz - dem Jugendschutzgesetz - niedergeschrieben sind.
Als Veranstalter sind wir, die Feuerwehr Weismain während unserer Festtage an dieses Gesetz gebunden. Daher gelten während unserer Festtage folgende Grundregeln:
- Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
- Zutritt für Jugendliche über 16 und unter 18 Jahren ohne personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person (Erziehungsbeauftragung: „Muttizettel“) bis maximal 24 Uhr
Weitere Informationen im Internet
Nähere Informationen zum Jugendschutzgesetz sind unter folgenden Adressen veröffentlicht: